§ 1
Diese Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen von vvk-volkskredit.de und deren Kunden.
§ 2
Nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unternehmen wir es, einem Kunden einen Darlehensvertrag zu vermitteln oder ihm die Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehensvertrags nachzuweisen. Wir sind verpflichtet, einen entsprechenden Auftrag sorgfältig und intensiv zu bearbeiten. Hierzu bedienen wir uns ausschließlich renommierter Kooperationspartner, denen wir personenbezogene Daten des Nachfragers (z.B. Name, Vorname, Geb.-Dat., Geschlecht, Anschrift, Familienstand, Kreditwunsch, Einkommensverhältnisse) übermitteln.
§ 3
Alle Angebote sind freibleibend. Konkrete Konditionen der Kooperationspartner können aufgrund bestimmter individueller Kriterien abweichen. Für Konditionen oder Korrektheit der Angebote sind allein die jeweiligen Kooperationspartner verantwortlich. Technische oder sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Der Abschluss eines Darlehensvertrags kann nur schriftlich erfolgen. Die Anbahnung des Vertragsverhältnisses über das Internet dient nur dazu, erforderliche Daten unkompliziert zu erfassen.
§ 4
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und uns beginnt mit dem Eingang des entsprechenden Antrags über vvk-volkskredit.de, sofern wir den Antrag annehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme des Antrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
Wird der Antrag von uns abgelehnt oder kündigt der Kunde den Vertrag, entstehen dem Kunden keinerlei Kosten.
§ 5
Der Kunde übernimmt die Verpflichtung, alle Angaben, die zur Beantragung des Darlehens notwendig sind, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
§ 6
Wir erhalten nur dann eine Vermittlungsgebühr, wenn die Auszahlung des Darlehens an den Kunden erfolgt. Bei Zustandekommen des Darlehens wird diese vom Vertragspartner des Kunden als Provision fällig.
§ 7
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen nicht berührt und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche treten, die der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommt.